In München wurden drei Syrer aufgrund von Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Das Gericht sprach Haftstrafen von viereinhalb Jahren, sieben Jahren und neun Jahren zehn Monaten aus. Die Männer waren Mitglieder einer bewaffneten Rebellengruppe, die sich dem Islamischen Staat (IS) anschloss. Besonders hervorgehoben wurde, dass der Anführer die Erlöse aus eroberten Ölfeldern für seinen persönlichen Vorteil nutzte.
Ein Angeklagter filmte Kampfeinsätze und Überfälle zu Propagandazwecken. Das Urteil unterstrich die Grenzen der Strafbarkeit bei der Tötung unbeteiligter Dritter und bei Kriegsverbrechen. Es wurde deutlich gemacht, dass nationale Befreiungsbewegungen kein Recht auf bewaffneten Widerstand gegen reguläre Truppen haben. Der Islamische Staat wurde als besonders brutale Terrororganisation herausgestellt. Es bleibt festzuhalten, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und das Thema weiterhin größere Diskussionen über illegale Kampfhandlungen und die Revolution gegen das Assad-Regime hervorrufen wird.
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