Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof spielt eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung schwerster Straftaten wie Terrorismus, Spionage und Mord. Diese verantwortungsvolle Position wurde im Laufe der Geschichte von herausragenden Amtsinhabern wie Siegfried Buback und Monika Harms geprägt.
Die Bundesanwaltschaft ist untrennbar mit den Schrecken des RAF-Terrors und dem tragischen Mordanschlag auf Siegfried Buback verbunden. Diese einschneidenden Ereignisse haben die Arbeit und Bedeutung der Behörde nachhaltig geprägt und ihre Herausforderungen deutlich gemacht.
Ein bedeutender Aspekt der Bundesanwaltschaft ist die Notwendigkeit, Verfahren vom Bundesjustizministerium genehmigen zu lassen. Diese Genehmigungsverfahren betonen die enge Bindung der Behörde an die politische Ebene und unterstreichen die spezielle Rolle des Generalbundesanwalts als weisungsgebundener ‚politischer Beamter‘.
In der strafrechtlichen Verfolgung bei schweren Straftaten ist die Bundesanwaltschaft unersetzlich. Besonders in den Bereichen Terrorismus, Völkerstrafrecht und Spionage kommt ihrer Arbeit eine herausragende Bedeutung zu. Die historischen Ereignisse, die Genehmigungspraxis durch das Bundesjustizministerium und die engagierte Tätigkeit der Amtsinhaber prägen das faszinierende Spannungsfeld, in dem die Bundesanwaltschaft agiert.

