Sonntag, 31.08.2025

Kampf gegen illegale Cum-Cum-Geschäfte: Verlängerung der Buchungsbelege-Aufbewahrung auf zehn Jahre beschlossen

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In einem entscheidenden Schritt zur Bekämpfung illegaler Cum-Cum-Geschäfte haben Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen beschlossen, die Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen von acht auf zehn Jahre zu verlängern. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Steuerhinterziehung zu unterbinden und illegale Geschäftspraktiken zu erschweren.

Die Cum-Cum-Deals haben bereits einen beträchtlichen Schaden von rund 28,5 Milliarden Euro verursacht, was die Dringlichkeit solcher Maßnahmen unterstreicht. Politiker und Interessengruppen begrüßen die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist als einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen Steuerhinterziehung. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits Verdachtsfälle von 7,3 Milliarden Euro sowie rechtskräftig abgeschlossene Fälle von 226,7 Millionen Euro vorliegen.

Die Entscheidung zur Verlängerung der Aufbewahrungsfrist wird als entscheidend angesehen, um künftigen Steuerbetrug einzudämmen und illegale Aktivitäten zu unterbinden. Es wird betont, dass es nun an Regierung und Behörden liegt, die neuen Möglichkeiten konsequent zu nutzen, um den entstandenen Schaden zurückzufordern und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

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