Eine junge Frau namens Nadine K. wurde aufgrund ihrer Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht gestellt und zu einer Haftstrafe von mehr als neun Jahren verurteilt. Die spektakuläre Wendung in diesem Fall ergab sich durch eine bahnbrechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), die die Länge dieser Strafe neu bewerten lässt.
Nadine K. reiste im Jahr 2014 in den Nahen Osten, um sich dem sogenannten Islamischen Staat anzuschließen. Dort hielt sie eine jesidische Frau über drei Jahre lang als Sklavin gefangen, zwang sie zur Hausarbeit und ließ sie unbezahlt arbeiten. Gemeinsam mit ihrem Ehemann, einem IS-Arzt, soll sie sogar dazu beigetragen haben, dass dieser die Jesidin vergewaltigen konnte.
Das Urteil gegen Nadine K. umfasste Anklagen wegen Versklavung und Beihilfe zum Völkermord. Die Entscheidung des BGH führte jedoch dazu, dass die Anklage bezüglich Beihilfe zum Völkermord teilweise aufgehoben wurde. Der Bundesgerichtshof sah es nicht als erwiesen an, dass Nadine K. unmittelbar an dem Völkermord an den Jesiden beteiligt war, obwohl der IS diese schreckliche Tat begangen hat.
Nun liegt die Neuverhandlung des Strafmaßes in den Händen des Oberlandesgerichts Koblenz. Die Justiz muss erneut über die angemessene Dauer ihrer Haftstrafe entscheiden, basierend auf den aktuellen Entwicklungen und der neuen rechtlichen Einschätzung durch den BGH.

