Das Ordnungsamt der Stadt Eltville am Rhein hat zum Jahreswechsel 2025/2026 an die geltenden Regeln für Feuerwerk erinnert. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar benutzt werden und ausschließlich von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden.
Beschränkungen und Sperrgebiete
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder und Altersheimen verboten. Weiterhin gilt ein Verbot bei besonders brandempfindlichen Gebäuden, etwa in der Altstadt und an Fachwerkhäusern.
Die Stadt definiert mehrere konkrete Sperrzonen: in der Kernstadt die Altstadtbereiche, in Erbach die Fläche von der Marktstraße über den Markt bis zur Albrechtstraße sowie Neugasse, Friedrichstraße, Tannepädchen, Rheinstraße und Andreasgasse. In Hattenheim umfasst die Sperrzone die Kornmarktstraße über den Marktplatz bis zum Bahnhofsplatz. Im Stadtteil Martinsthal gilt das Verbot für den Bereich des Lindenplatzes.
Sicherheitsappell und Empfehlungen
Bürgermeister Patrick Kunkel verwies auf einen früheren Großbrand in der Eltviller Altstadt, der durch einen fehlgeleiteten Feuerwerkskörper ausgelöst wurde und erheblichen Sachschaden verursachte. Aus diesem Grund bittet der Bürgermeister darum, pyrotechnische Raketen und Effektartikel im Rahmen der gemeinsamen Silvesterfeier am Rheinufer abzufeuern. Als sicherere Flugrichtung schlägt er vor, die Raketen in Richtung Rhein zu starten.
Die Stadt empfiehlt, die Sicherheitsvorgaben der Hersteller zu beachten und auf Effekte mit ausschließlicher Knallwirkung wie Böller oder Kanonenschläge zu verzichten. Zudem wird gebeten, bestehende Halte und Parkverbote zu respektieren, damit Zufahrts und Aufstellflächen für Rettungskräfte frei bleiben. Entstandener Abfall soll ordnungsgemäß entsorgt werden.
Rechtliches und praktische Hinweise
Die Regelung begrenzt die Erlaubnis zum Abbrennen von Kleinfeuerwerk zeitlich und an die Volljährigkeit der Nutzer. Weitergehende Verbote in den genannten Bereichen dienen vor allem dem Schutz von Menschen und Gebäuden. Die Stadt weist darauf hin, dass die Einhaltung der Vorgaben zur Gefahrenabwehr und zur schnellen Einsatzmöglichkeit für Rettungskräfte beitragen soll.
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