Donnerstag, 22.01.2026

Wiesbaden hebt Stallpflicht für Geflügel auf: Freilandhaltung wieder erlaubt, Auflagen bleiben

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Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel vollständig aufgehoben. Eine Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar, trat am Sonntag, 18. Januar in Kraft und erlaubt damit auch größeren Betrieben erneut, Geflügel ins Freie zu lassen. Die Entscheidung folgt auf eine Beruhigung des Seuchengeschehens und orientiert sich an ähnlichen Schritten in anderen hessischen Kreisen.

Schrittweise Lockerung der Auflagen

Bereits im Dezember 2025 waren die Auflagen für Haltungen mit weniger als fünfzig Tieren gelockert worden. Mit der neuen Verfügung entfällt die pauschale Stallpflicht nun auch für größere Bestände. Die Stadtverwaltung begründet den Schritt mit dem rückläufigen Infektionsgeschehen, das ein kontrolliertes Zurückkehren zur Freilandhaltung ermöglicht.

Biosicherheitsmaßnahmen bleiben verpflichtend

Trotz der Aufhebung der Stallpflicht müssen Geflügelhalter weiterhin strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Ziel dieser Vorgaben ist es, das Risiko eines Erregereintrags zu reduzieren. Konkret umfasst dies unter anderem das Tragen von Schutzkleidung, Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadnagern sowie die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften.

Informationen und Details

Die genauen Anforderungen und Hinweise zur Umsetzung sind auf der Webseite der Stadt Wiesbaden abrufbar. Die Stadt verweist dort auf die geltenden Vorschriften und Empfehlungen für Geflügelhalter. Weitere Informationen finden sich unter www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe.

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