Donnerstag, 06.08.2026

Waldbrandgefahr steigt auf höchste Stufe: Grillen auf städtischen Plätzen bleibt verboten

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Die anhaltende Hitze und Trockenheit haben die Waldbrandgefahr in der Region deutlich erhöht. Wiesbaden hat die Waldbrandwarnstufe auf Stufe 5 gesetzt, die höchste Gefahrenstufe. Die Nachbarstadt Taunusstein richtet sich aufgrund der räumlichen Nähe nach den veröffentlichten Warnstufen Wiesbadens. In der Folge ist das Entzünden von offenem Feuer auf allen städtischen Grillplätzen weiterhin untersagt.

Warnstufen und landesweite Lage

Das Hessische Forstministerium hatte bereits am 3. August für ganz Hessen die Alarmstufe A ausgerufen, die erste von zwei hessischen Alarmstufen. Das Ministerium begründete den Schritt damit, dass örtliche Niederschläge keine anhaltende Entspannung gebracht hätten. Seit Jahresbeginn wurden in Hessen etwa 100 Waldbrände mit einer betroffenen Fläche von rund 165 000 Quadratmetern registriert.

Die Forstverwaltung hat in Folge ihre Überwachung in besonders gefährdeten Waldgebieten verstärkt, die technische Einsatzbereitschaft erhöht und die Abstimmung mit den örtlichen Brandschutzdienststellen intensiviert.

Regeln für Grillplätze, Gaststätten und Kleingärten

In Taunusstein bleiben alle städtischen Grillplätze von offenen Feuerstellen ausgenommen. Betroffen sind der Grillplatz ‚Pfannkuchenwiese‘ in Bleidenstadt, der Grillplatz Hambach und der Grillplatz ‚Im Maisel‘ in Neuhof. Die Anlagen können nach vorheriger Reservierung weiterhin für Picknicks und Aufenthalte genutzt werden, solange kein offenes Feuer entfacht wird. Die Ordnungspolizei kontrolliert die Plätze regelmäßig.

Für Gaststätten und Kleingärten, die weniger als 100 Meter Luftlinie vom Waldrand entfernt liegen, gelten zusätzliche Beschränkungen. Auf solchen Grundstücken sind das Entzünden von Feuer, das Abbrennen von Pyrotechnik und das Verbrennen von Schnittgut verboten.

Vorfall und Verhaltensempfehlungen

Ein aktueller Waldbrand vom 5. August im Bereich zwischen Bad Schwalbach Hettenhain und Taunusstein Seitzenhahn macht deutlich, wie schnell aus der bestehenden Gefahr eine akute Lage werden kann. Die Warn- und Alarmstufen waren bereits wegen der anhaltenden Trockenheit und der Wetterlage festgelegt worden, unabhängig von diesem konkreten Ereignis.

Zum Schutz der Wälder gilt in den Waldgebieten ganzjährig ein Rauchverbot. Zufahrtswege müssen für Feuerwehr und Rettungskräfte frei bleiben. Fahrzeuge sollten ausschließlich auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden und nicht auf trockenem Bodenbewuchs. Wer Rauch oder einen Brand bemerkt, wird aufgefordert, unverzüglich den Notruf 112 zu informieren.

Die Stadt beobachtet die Entwicklung der Waldbrandgefahr fortlaufend und gibt aktuelle Hinweise zum Verhalten und zu möglichen weiteren Maßnahmen bekannt.

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